Nutzung der ehelichen Wohnung während des Scheidungsverfahrens
Kann man vor der Scheidung ausziehen?
Nein, auf keinen Fall! Stimmt der Partner dem Verlassen der ehelichen Wohnung nicht zu, kann das Gericht in dem Auszug eine schwere Eheverfehlung sehen, mit der Konsequenz, dass Sie schuldig geschieden werden. Um jede Beweisproblematik zu vermeiden, lassen Sie sich die Zustimmung des Partners zu Ihrem Auszug schriftlich bestätigen.
Nutzung der ehelichen Wohnung / Haus nach dem Scheidungsverfahren
Von der Frage, wer Eigentümer der ehelichen Wohnung / Haus wird, ist die Frage zu unterscheiden, wer die eheliche Wohnung / Haus nutzen kann. Dies führt erfahrungsgemäß zu erheblichen Streitigkeiten, sollte keine einvernehmliche Lösung gelingen. Können Sie sich mit Ihrem ehemaligen Partner nicht einigen zu entscheidet das Gericht an Hand folgender Prinzipien.
Wer aus dem Haus oder der Wohnung ausziehen muss:
Vereinfacht gesagt fragt das Gericht: Wer hat den dringenderen Wohnbedarf? Das wird in der Regel jener Partner sein, der das Sorgerecht für gemeinsame Kinder zugesprochen bekommt. Neben dem Sorgerecht werden aber auch andere Kriterien wie Alter, Vermögensverhältnisse, Pflichtverletzungen etc. der ehemaligen Eheleute berücksichtigt.
Was geschieht bei Scheidung mit dem Haus bei gemeinsamen Kindern?
Bei der Frage „Was geschieht mit dem Haus bei gemeinsamen Kindern?“ sollte stets deren Wohl im Vordergrund stehen. In diesem Zusammenhang spielt also bei Fragen der Vermögensaufteilung bei einer Scheidung mit einem Haus die Sorgerechtsfrage und der künftige Wohnort des Kindes eine Rolle. Demgemäß wird die eheliche Wohnung / Haus von österreichischen Gerichten in der Regel auch jene Ehepartner zugesprochen, dem das Sorgerecht für die Kinder übertragen wird und damit meistens der Ehefrau.
Nutzungsrecht wenn ein Partner Alleineigentümer ist:
Ein Alleineigentümer bleibt auch nach der Scheidung alleiniger Eigentümer seiner Wohnung. Nur wenn ein besonders großes Bedürfnis des andern Ehepartners an einem Wohnrecht in dieser Wohnung besteht oder er etwa erhebliche finanzielle Beiträge zum Erwerb dieser Wohnung geleistet hat, kann diesem Ehepartner vom Gericht ein Wohnrecht zugesprochen werden. Allerdings muss dieser Ehepartner dann dem anderen Ehepartner eine marktangemessene Miete zahlen.
Scheidung und Kredit:
Was geschieht mit dem gemeinsamen Kredit bei Scheidung?
Oder: Haftung für Kredite:
Hat nur ein Partner einen Kredit unterschrieben, so haftet grundsätzlich auch nur dieser Partner für diesen Kredit. Ausgenommen davon sind aber Verbindlichkeiten, die ein Partner für den gemeinsamen Lebensaufwand oder für gemeinsam genutzte Anschaffungen eingegangen ist.
Haben beide Eheleute einen Kredit unterschrieben, so haften auch beide Eheleute nach der Scheidung für diesen Kredit.
Umschuldung
Wenn die finanzierende Bank mitspielt, kann ein gemeinsamer Kredit auch durch zwei getrennte Kredite ersetzt werden.