Erbschaft und Immobilien: Was tun mit geerbtem Eigentum?

Eine Immobilie zu erben ist oft mit mehr Fragen als Antworten verbunden.
Was auf den ersten Blick wie ein Geschenk wirkt, kann schnell zur Belastung werden.

Egal ob geerbtes Haus, eine Wohnung oder eiin Grundstück: Sobald mehrere Erben im Spiel sind, laufende Kosten anfallen oder eine schnelle Lösung gefragt ist, braucht es einen klaren Weg. Dabei gibt es unterschiedliche Wege die man einschlagen kann.

Immobilien-Erbe

Erbschaft und Immobilien: Was tun mit geerbtem Eigentum?

Eine Immobilie zu erben ist oft mit mehr Fragen als Antworten verbunden.
Was auf den ersten Blick wie ein Geschenk wirkt, kann schnell zur Belastung werden.

Egal ob geerbtes Haus, eine Wohnung oder eiin Grundstück: Sobald mehrere Erben im Spiel sind, laufende Kosten anfallen oder eine schnelle Lösung gefragt ist, braucht es einen klaren Weg. Dabei gibt es unterschiedliche Wege die man einschlagen kann.

Geerbte Immobilie – behalten, vermieten oder verkaufen?

Wer eine Immobilie erbt, steht oft vor einer Entscheidung mit großer Tragweite:
Soll ich die geerbte Immobilie selbst nutzen, vermieten oder verkaufen?

Diese Frage lässt sich meist nicht nur sachlich beantworten. Denn oft kommen Unsicherheiten hinzu wie …

  • Wie regeln wir das in der Erbengemeinschaft?
  • Die Immobilie ist eigentlich sanierungsbedürftig. Wie gehen wir das an?
  • Für den Eigennutz ist die Immobilie ideal. Was wenn die Immobilie aber schwer zu vermieten ist?
  • Was passiert, wenn ich mir die laufenden Kosten nicht leisten kann?

Unsere Erfahrung zeigt: Für viele Erben ist der Verkauf die befreiendste Lösung – besonders, wenn es um Klarheit, Liquidität und Familienfrieden geht.

Typische Gründe für den schnellen Verkauf einer geerbten Immobilie

  • Mehrere Erben (Erbengemeinschaft) mit unterschiedlichen Interessen
  • Vermeidung von Konflikten
  • Keine emotionale Bindung zur Immobilie
  • Oder umgekehrt: Emotionale Bindung zur Immobilie
  • Hoher Sanierungsbedarf oder Altlasten, ggf. fehlendende Baugenehmigung / Schwarzbau
  • Finanzielle Belastung durch laufende Kosten oder Steuern
Erbengemeinschaft Gruppe

Was Sie über das Thema einer geerbten Immobilie wissen sollten!

Was bedeutet eine Erbengemeinschaft?

Sind Sie nicht der Alleinerbe, so bilden Sie und die sonstigen Erben die sogenannte „Erbengemeinschaft“. Über das Erbe können Sie nur gemeinsam mit Ihren Miterben verfügen. Daher ist es ja so wichtig, dass Sie sich mit den Miterben auf einen gemeinsame Vorgangsweise bei der Verwertung des Erbes einigen können.

Unser Tipp: Versuchen Sie als Erbe eine faire Einigung mit Ihren Miterben zu gelangen und vermeiden Sie Streit. Alles anders kostet viel Zeit, Geld und Nerven.

Was geschieht, wenn sich die Erben nicht einig sind?

Erfahrungsgemäß können sich die Erben häufig nicht über die Verwertung der Erbschaft einigen. Lange Streitigkeiten sind die Folge, gerade bei wertvollen Gegenstände der Erbschaft wie eben Immobilien.

Bedenken Sie: solange die Liegenschaft nicht verkauft ist, haben Sie nicht nur keinen Erlös, sondern sind auch noch (gemeinsam mit den anderen Erben) für Kosten der Liegenschaft verantwortlich. Kosten für Versicherung und Steuern fallen dabei kaum ins Gewicht, bei Instandhaltungen und Reparaturen kann das aber ordentlich ins Geld gehen. Am Ende von Erbschaftsstreitigkeiten steht nicht selten ein Notverkauf, da die Erben einfach nicht mehr weiter streiten wollen oder können.
Soll man die geerbte Immobilie verkaufen, vermieten oder will einer der Erben das Haus oder die Wohnung lieber selbst bewohnen bzw. übernehmen?

Die geerbte Immobilie vermieten? Die Vor- und Nachteile

Wenn Sie die geerbte Immobilie vermieten wollen, dann kontaktieren Sie unbedingt vorab Ihren Steuerberater und lassen Sie sich genau informieren.

Vorteile bei der Vermietung der Immobilie:

  • das geerbte Haus, das Grundstück oder die Wohnung bleibt im Familienbesitz. Eine mögliche Wertsteigerung ist somit möglich. Beachten Sie aber, dass Sie bei Vermietung die Mieteinnahmen versteuern müssen.

Nachteile, wenn Sie die geerbte Immobilie vermieten:

  • Sie sind mit Ihren Miterben für den Zustand der Immobilie verantwortlich und
  • müssen die Immobilie möglicherweise sanieren. Das kann beispielsweise bei einer thermischen Sanierung oder einem erforderlichen neuen Dach sehr kostspielig werden und Sie müssen diese Kosten mit Ihren Miterben erst einmal zur Gänze finanzieren.

Geerbte Immobilie verkaufen? Die Vorteile

Durch den Verkauf der Immobilie ist eine schnelle und unkomplizierte Aufteilung des Erbes möglich. Auch etwaige Sanierungen müssen Sie beim Verkauf nicht durchführen lassen. Sie könnten die Immobilie ganz bequem im derzeitigen Zustand verkaufen. Mögliche Folgestreitigkeiten mit Ihren Miterben gehen Sie somit aus dem Weg.

Besteuerung bei Vererbung von Liegenschaften nach österreichischem Recht

Statt Erbschaftssteuer nun Grunderwerbssteuer

Seit der Steuerreform im Jahre 2015 / 2016 fällt zwar keine Erbschaftssteuer mehr an, jedoch ist die Grunderwerbssteuer zu bezahlen. Der Steuersatz variiert dabei vom Wert der vererbten Liegenschaft:

Wert der Liegenschaft Steuersatz
bis zu € 250.000: 0,5 % des Wertes der Liegenschaft

von € 250.001 – € 400.000:
zusätzlich 2,0 % des € 250.000 übersteigenden Wertes der Liegenschaft

ab € 400.001:
zusätzlich 3,5 % des € 400.000 übersteigenden Wertes der Liegenschaft

Bitte bedenken Sie: als Erbe trifft Sie eine Pflicht zur Meldung an das zuständige Finanzamt!

Bemessungsgrundlage der Grunderwerbssteuer bei Vererbung

Für die Bestimmung des Grundstückwertes, der als Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Grunderwerbssteuer herangezogen wird, stehen diese Verfahren zur Verfügung:

  • Einheitswert
  • Immobilienpreisspiegel
  • Bestimmung des Wertes durch Gutachter

Erbschaftssteuer bei vermieteten Gebäuden

Im Falle vererbter Immobilien, die zu Wohnzwecken vermietet sind, wird die Erbschaftssteuer von 90% des Gebäudewertes ermittelt.
Kann der Erbe die Steuerschuld nicht in einem begleichen, so kann er eine Steuerstundung beantragen. Das gibt ihm die Möglichkeit, die Steuer innerhalb von 10 Jahren zu bezahlen.

Auch bei Schenkungen von Grundstücken greift die Grunderwerbssteuer

Die Grunderwerbssteuer fällt auch bei Schenkungen an! Bei Schenkungen auf den Todesfall finden die Bestimmungen zur Berechnung der Grunderwerbssteuer (zur Begriffserklärung) bei Erbschaften analoge Anwendung.

Anzeigenpflicht bei Schenkungen und Erbschaften

Erbschaften und Schenkungen auf den Todesfall müssen Sein gemäß den Bestimmunen des Erbschaftsgesetzes anzeigen. Bei Schenkungen und auch bei Zweckzuweisungen unter Lebenden gilt eine Anzeigenpflicht nach dem Schenkungsmeldegesetz. Die Meldung kann auch elektronisch erfolgen. Unterlassen Sie eine solche Meldung, können empfindliche Strafen die Folge sein!