„Schwarzbau ohne Wissen“ – Fehlende Baugenehmigung führt oft zu großem Ärger

Wenn man mit dem Gedanken spielt sein Haus zu verkaufen, hat man meist schon viele Jahre darin gelebt.

Oft wurde aber auch über die Jahre einiges verändert, das Haus wurde den eigenen Bedürfnissen angepasst und damit das Haus gemütlicher oder einfach besser nutzbar gemacht. Manchmal wurde der Dachboden ausgebaut, manchmal wurde ein Carport oder eine Garage gebaut, oder ein Zubau errichtet. Vielleicht wurde auch aus der Terrasse ein gemütlicher Wintergarten. Man passte einfach das Haus durch Umbau oder Zubau an die Wünsche und Lebensumstände an.

„Wir machen noch zwei Reihen Ziegel drauf, dann kannst Du später den Dachboden ausbauen.“

… ruft der befreundete Handwerker dem Bauherren zu. Und schon ist der Schwarzbau perfekt. 60 Zentimeter höher als erlaubt und die Baugenehmigung gilt nicht mehr. Kommt ein späterer Käufer auf diesen Umstand drauf wird es richtig teuer!

Vorsicht: Änderungen am Haus oft ohne Baugenehmigung

Auch bei Neubauten werden oft in der Bauphase Dinge anders entschieden als in der Planung. Oft stellt sich während des Baus heraus, dass es einfach praktischer oder eben auch günstiger ist, das Haus anderes zu bauen als zunächst geplant. So stellt sich heraus, dass man doch auch gleich die Garage unterkellern könnte, oder der Keller nicht so groß benötigt wird wie geplant.

Immer wieder wird dabei vergessen, dass viele Umbauten und Anpassungen einer behördlichen Genehmigung bedürfen.

Fehlende Baugenehmigung Immobilie

Baugenehmigungen beim Hausverkauf entscheidend

Baugenehmigungen sind beim Hausverkauf entscheidend, um sich gegen spätere Schadenersatzforderungen zu schützen. Jetzt wo man verkaufen will, ist es aber plötzlich relevant ob entsprechende Baugenehmigungen eingeholt wurden und das Haus so wie es jetzt ist, allen behördlichen Genehmigungen entspricht.

Andernfalls drohen empfindliche Schadenersatzforderungen durch die späteren Käufer. Nichts ist schlimmer, als man hat sich auf einen Kaufpreis geeinigt, das Haus übergeben und ein paar Monate oder gar Jahre später flattert ein Brief vom Anwalt des Käufers ins Haus.

Wurden Genehmigungen vergessen, oder nicht entsprechend dieser gebaut, kann es jetzt gewaltig ins Geld gehen!

Baugenehmigung fehlt bei Immobilienverkauf

Endfertigstellungs-Anzeige vergessen

„Endfertigstellungs-Anzeige, was soll das sein?“

… fragt Erna Z. Sie will das Haus, welches Sie und Ihr Mann vor über 20 Jahren gebaut haben, als der ältere der beiden Söhne ausgezogen war, nun verkaufen. Ihr Mann ist vor etwas über einem Jahr gestorben und ihr ist das Haus einfach zu groß und zu viel Arbeit.

Eine Vielzahl von offenen Bauaufträgen bzw. unerledigten Endfertigstellungs-Anzeigen liegen bei Behörden auf. Genau genommen wäre jedes Haus ohne Rauchmelder bereits illegal. Denn die entsprechende Verordnung gilt seit 2008.

Erna Z. ist heute 70 und überfordert mit den ganzen benötigten Unterlagen. Viele findet sie gar nicht mehr.
Ein Makler verlangt zwar viel Geld, darf aber nach Rechtsprechung davon ausgehen, dass bei einem Bestandsobjekt alle Genehmigungen vorhanden sind. Das Problem bleibt also beim Eigentümer.

Unter Umständen kann ein späterer Käufer hohe Schadenersatzforderungen stellen, wie bei Erna Z. Sie muss vielleicht einen großen Teil des erhaltenen Kaufpreises zurückzahlen. Was über 20 Jahre niemanden gestört hatte, meldete plötzlich ein Nachbar, weil er mit dem neuen Eigentümer in Streit geraten ist den Behörden.

Wenn es ganz schlecht läuft für Erna Z. wird der Kaufvertrag rückabgewickelt und sie muss das erhaltene Geld zurückzahlen und alle Kauf-, Anwalts- und Gerichtskosten dem Käufer erstatten.

„Aber woher soll ich das Geld nehmen?“

… fragt sie am Weg in den Gerichtssaal. Sie hat mit dem Geld aus dem Verkauf eine kleine Wohnung im betreuten Wohnen gekauft und jedem ihrer Söhne 25.000 Euro geschenkt. Die könnte sie zwar sicher zurückhaben, wenn sie darum bitten würde, meint die rüstige Rentnerin, aber was macht sie mit der gekauften Wohnung?

„In meinem Alter bekomme ich doch keinen Kredit mehr!“

Baufertigstellungsanzeige vergessen

Praxistipp für korrekte Genehmigungen bei Immobilien

Prüfen Sie vor dem Hausverkauf penibel ganz genau, ob alle entsprechenden Genehmigungen vorliegen und der Ist Stand Ihrer Immobilie diesen auch entspricht.
Sollte es hier Unstimmigkeiten oder fehlende Genehmigungen geben, dann muss dies unbedingt vor dem Verkauf in Ordnung gebracht werden und entsprechende Genehmigungen bzw. Nachgenehmigung eingeholt werden. Oft sind damit leider auch kostspielige Umbau- / Rückbau- und somit Anpassungsarbeiten verbunden, da der Teil, der nun nachträglich genehmigt werden soll, nicht den aktuellen Vorschriften entspricht.

Die zweite Möglichkeit ist es, den Kaufinteressenten umfassend über die fehlenden Genehmigungen und die damit verbundenen Rechtsfolgen zu informieren. Allerdings wird das einen Großteil der Interessenten abschrecken und zu massiven Preisreduktionen führen.

Verkauf an Immobilien Sofort Ankauf ohne Kopfschmerzen

Für uns sind fehlende Genehmigungen kein Hindernis zum Ankauf Ihrer Immobilie. Wir arbeiten mit einem jahrelang eingespielten Team von Top-Juristen, erfahrenden Architekten und Handwerkern zusammen und haben große Erfahrung in der baurechtlichen Sanierung dieser Fälle. Wir kaufen Ihre Immobilie und lösen Ihr Problem! Bitte sprechen Sie unseren Servicepartner vor Ort auf eventuell fehlende Genehmigungen an, oder teilen Sie uns dies gleich bei der Terminanfrage mit.